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Wärme-Dämmung

Wärme-Dämmung

Verordnung „ENEV“

Die im Nov.2001 von der Bundesregierung verkündete Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, kurz “ EnEV „, setzte ab 2002 und mit den folgenden Novellierungen 2004 und 2007 immerwieder neue Maßstäbe.
Die nun ab dem 1.Oktober 2009 in Kraft tretende EnEV gibt, neben umfangreichen Änderungen, bereits einen Ausblick auf die geplante EnEV 2012

Der einfachere Weg ist es, sich einen erfahrenen Energieberater zur Hilfe zu nehmen.

Energiepassberater

Wir vermitteln Ihnen gerne unsere Energiepassberater:

  • Dipl. Ing. Marco Beuthe
  • Architektur Heiko Engel
  • Dipl. Ing. Jörg Rauch

Vollwärmeschutz

Der Vollwärmeschutz im Wärmedämmverbundsystem ist nach wie vor ein bewährtes Verfahren den Energie- bzw. Heizkosten zu reduzieren. Entsprechend den Vorgaben des Energieberaters und/ oder der EnEv sowie einer detailgetreuen Ausführung durch einen Fachbetrieb, sind die Einsparungen ereblich.
Jedoch sollte man auch etwas kritisch die neu entstehende Bauphysik betrachten. Bei unsachgemäßer Ausführung oder einer unzureichenden Planung, können z.B. durch die Verlagerung des Taupunktes, schnell Probleme auftreten.
Die Detailösungen der Systemanbieter lassen jedoch keinerlei Fragen offen

Kellerwanddämmung

Soll der Keller beheizt werden, dann sollten sowohl Kellerwände und Bodenflächen gedämmt werden. Soll der Keller unbeheizt bleiben, empfiehlt sich die Dämmung der Kellerdecke. Damit gehört auch die leidige Fußkälte im Erdgeschoss der Vergangenheit an.
Wir dämmen Kellerwandflächen von außen, erdberührend, mit entsprechend zugelassenen Dämmplatten in unterschiedlichen Stärken. Für Kellerdecken zwischen unbeheizten Kellern und Wohnetagen sollten mindestens 6 cm Dämmstoff eingesetzt werden. Die Dämmung zum Erdreich sollte bei beheizten Kellern mindestens 6 cm dick sein.
Ob nachträglich im Altbau oder auch im Neubau sollte hierbei der Taupunkt und die Anforderungen der EnEV berücksichtigt werden. Die gedämmten Flächen sollten, wie auch vertikale Abdichtungen, mit einem entsprechenden Systemschutz versehen werden.

Fußbodendämmung

Neben dem Vorteil der Energieeinsparung trägt eine optimale Fußbodendämmung erheblich zum Wohnkomfort bei. Fußbodendämmplatten ermöglichen eine geringe Aufbauhöhe und erfüllen dabei trotzdem die Anforderungen der Wärmeschutzgesetze für Innen- und Außenbauteile eines Gebäudes. Neben der hervorragenden Wärmedämmung spielt aber auch, bei der Wahl der richtigen Dämmplatten, die Druckbelastbarkeit eine wichtige Rolle.
Auch zum Einsatz von Fußbodenheizungen können die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung in Form der Wärmedurchgangsbegrenzung problemlos erfüllt werden.

Die vorherige Abdichtungen der Bodenflächen ist, wie im unteren Beispiel, durch Aufbringen von Schweißbahnen oder Bitumendickbeschichtungen (KMB) auszuführen. Als Dämmlage können z. B. PUR- Hartschaumplatten in entsprechend benötigter Dämmdicke eingebaut werden.
Für Kellerdecken zwischen unbeheizten Kellern und Wohnetagen sollten mindestens 6 cm Dämmstoff eingesetzt werden. Die Dämmung zum Erdreich sollte bei beheizten Kellern mindestens 6 cm dick sein.
Bei einem Einbau einer Fußbodenheizung sind die Trägermaterialien dem gewünschten Dämwert anzupassen.

Dachflächendämmung

Die Dachflächendämmung ist ein wesentlicher Bestandteil zur Einsparung von Energiekosten. Die Wahl der einzusetzenden Dämmstoffe ist sowohl nach Art der Dachfläche, als auch den Anforderungen der EnEV zu entscheiden. Mit der Dämmung der Dachfläche sollte immer eine entsprechende Dampfsperre vorgesehen sein.

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